Wer in der Bundesrepublik Deutschland angeln möchte, benötigt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sportfischer-Lehrgang (Sportfischerprüfung), einen Fischereischein (früher Bundesfischereischein) sowie einen Fischerei-Erlaubnisschein. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Erlaubnisscheininhabers angeln.
Diese Lehrgänge zur Sportfischerprüfung bietet der Landesfischereiverband Bremen (LFV Bremen) in regelmäßig Abständen mehrmals jährlich an. Informationen über Beginn der Lehrgänge und Anmeldeformulare bekommt Ihr auf der Homepage des des LFV Bremen: Landesfischereiverband Bremen e.V.
Grambker Heerstraße 141
Tel.: 0421/ 644 9994
Fax 0421/ 694 0224
eMail: LFVBremen@t-online.de
URL: www.lfv-bremen.de
Kosten:
100,00 Euro Erwachsene
80,00 Euro Jugendliche (bis 17 Jahre)
50,00 Euro für alle Mitglieder in einem Verein des LFV Bremen
Neben der Sportfischerprüfung braucht man einen Fischereischein. Dieser wird vom zuständigen Stadtamt / Ordnungsamt auf Vorlage der Sportfischerprüfungs-Bescheinigung für eine Gebühr von derzeit 64,00 Euro in Bremen ausgestellt, in Niedersachsen für 30,00 Euro (Stand April 2009).
Kontakt Stadtamt Bremen
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
Tel. 0421 361 88665, Fax 0421 361 6908
URL-Kontakt: Stadtamt Fischereischein
Als Mitglied in einem Sportfischer-Verein erhalten angehende Sportfischer einen günstigen Tarif; man kann also im SFV Bremen Mitglied werden und umgehend einen entsprechenden Lehrgang besuchen, allerdings erst mit Bestehen der Prüfung aktiv in unseren Gewässern angeln.
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