Kosten / Beiträge
 
   
   
 
Kosten / Beiträge
Gastscheine
Fanglisten
Sportfischerprüfung
Downloads

 
Was kostet das?

Wer Mitglied im SFV Bremen e. V. werden möchte, sollte idealerweise bereits eine Sportfischer-

prüfung abgelegt haben, denn sonst kann der Verein keine Angelerlaubnis für die Vereinsgewässer erteilen. Man kann natürlich auch ohne Sportfischerprüfung Mitglied werden und einen Sportfischer-Lehrgang umgehend besuchen. Kurse bietet der Landesfischereiverband Bremen regelmäßig an.

Erwachsene (ab 21 Jahre) zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 55,00 Euro, Jugendliche 15,00 Euro. Die weiteren Kosten unterteilen sich in einen Beitrag, für Senioren 49,00 Euro und Jugendliche 15,00 Euro jährlich zuzüglich der Gewässergebühren. (Eine beispielhafte Aufstellung der Gebühren erläutern die Tabellen am Ende dieser Seite.)

Neumitglieder ab 18 Jahren entrichten bei Vereinsbeitritt ferner eine Abgabe in Höhe 20,00 Euro. Diese Abgabe erhalten die Mitglieder nach einem einmalig abgeleisteten Arbeitsdienst (innerhalb des ersten Jahres der Mitgliedschaft) in bar zurück. Erläuterungen zur Arbeitsdienstregelung stehen ganz am Ende dieser Seite.

Die Gewässergebühren:

Ein Gewässer kostet pro Jahr 21,00 Euro. Für die einfache Abwicklung der Erlaubnisscheinausgabe bietet der Verein ein Block-System: Der Block I beinhaltet alle Vereinsgewässer und kostet inkl. Jahresgrundbeitrag 88,00 Euro. Im Block II sind alle Vereinsgewässer sowie die Gewässer der Fischerei-Pachtgemeinschaft Weser IV (Weser mit Nebengewässern) enthalten und kostet inkl. Jahresgrundbeitrag 109,00 Euro.

Das Block-System verschafft den Mitgliedern einen finanziellen Vorteil, denn rein rechnerisch würde die Gewässergebühr für alle Vereinsgewässer deutlich höher ausfallen.

Beginn der Mitgliedschaft:

Bei Vereinsbeitritt zahlen neue Mitglieder Beitrag, Gewässer- und Aufnahmegebühr in der Geschäftsstelle in bar, in der darauf folgenden Zeit muss der Beitrag per Bankeinzugsverfahren (Formular zur Bankeinzugsermächtigung) entrichtet werden - Barzahlung ist dann nicht mehr möglich! Die Erlaubnisscheine werden nach Buchungseingang per Post versendet.

Aktuelle Mitglieder können zwischen Überweisung und Bankeinzugsverfahren wählen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit wiederrufen werden. Änderungswünsche während des laufenden Jahres bezüglich der Gewässerwahl bzw. -ergänzung bleiben immer möglich. Wichtig: Bei der Überweisung müssen der vollständige Name, die Mitgliedsnummer und Gewässer bzw. Block angegeben werden! Die Erteilung einer Bankeinzusermächtigung zwecks Beitragszahlung ist ganzjährig möglich.

Überweisungsvordrucke liegen der Mitgliederzeitschrift Der Bremer Sportangler (Ausgabe III) bei, die vier Mal jährlich kostenlos an unsere Mitglieder versendet wird. Darin ist gleichfalls eine Ausfüllhilfe enthalten. Es kann aber jedes beliebige Überweisungsformular verwendet werden. Wer bereits im Januar eines Jahres angeln möchte, sollte Anfang Dezember des Vorjahres überweisen oder am Bankeinzugsverfahren teilnehmen! Bankverbindung: Sparkasse Bremen, Kontonr.: 1139609, BLZ: 290 501 01

Rechnungsbeispiel für Senioren/innen (ab dem 22. Jahrgang)  
Jahresgrundbeitrag
49,00 Euro
Gewässergebühr für ein Gewässer
21,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus ein Gewässer (egal ob Vereinsgewässer oder Weser Pacht IV
70,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus alle Vereinsgewässer ohne Weser Pacht IV (Block I)
88,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus alle Vereinsgewässer mit Weser Pacht IV (Block II)
109,00 Euro

 

Rechnungsbeispiel für Jugendliche (bis zum 21. Jahrgang)  
Jahresgrundbeitrag
15,00 Euro
Gewässergebühr für ein Gewässer
10,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus ein Gewässer (egal ob Vereinsgewässer oder Weser Pacht IV
25,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus alle Vereinsgewässer ohne Weser Pacht IV (Block I)
35,00 Euro
Jahresgrundbeitrag plus alle Vereinsgewässer mit Weser Pacht IV (Block II)
45,00 Euro

Folgende Gewässerbereiche können mit der Gewässergebühr einzeln entrichtet werden:

Ochtum

Werdersee

Wallgraben

Piepe

Unisee

Ikensdammsee

Große Brake: Große Brake, Gröpelinger Fleet

Vahrer See / Hematensee: Vahrer See, Mittelkampsfleet, Hematensee

Bultensee: Bultensee, Embser Mühlengraben, Tenever See (Rückhaltebecken Neuwieder Straße), Friedhofsgewässer, Blockdieksee

Wümme / Wörpe: Wümme von Kreuzwümme (Zusammenfluss von Hamme und Wümme in die Lesum) ca. 4 km stromauf bis zur Fischereigrenze sowie von Kropp´s Wasseruhr (linke Seite) bzw. Hof Gehrden (rechte Seite) bis Klüverweg. Wümme-Südarm stromauf bis 600 m unterhalb Sagehorner Wehr / Oytener Siel. (Unbedingt Schutzzonen beachten!) Hamme von Kreuzwümme stromauf bis km 24,5 (Einmündung Toter Arm), Torfkanal, Verbindungskanal, Kleine Wümme, Kuhgraben, Vorkampsfleet, Lehester Langenkampsfleet, Abzugsgraben Leher Feld, Mittelkämpesee

Wörpe von der Einmündung Wümme stromauf bis zur Heidberger Landstraße (L 154) sowie von der Einmündung Saatmoorgraben bis zur Schleuse am Wiesendamm in Grasberg. Von der Sohlgleite Hausstelle stromauf bis zur Brücke "Molkerei-Eickedorf" sowie von der Sohlgleite "In den Bulten" stromauf bis zur Sohlgleite "Wilstedter Moor".

Weser (Fischerei-Pachtgemeinschaft Weser IV): Eine Auflistung der zugehörigen Gewässer ist unter "Gewässer" einzusehen. Die Weser zählt nicht zu den vereinseigenen Gewässern, sondern nutzen wir als Mitglied der Fischerei-Pachtgemeinschaft Weser IV gemeinsam mit den Vereinen AVS Syke, AV Achim, SFV Dörverden, SAV Hemelingen, SFV Magelsen-Eitzendorf, SV Thedinghausen und SFV Verden. Das Scheinkontingent steht deshalb auch nur begrenzt zur Verfügung. Der Geltungsbereich beginnt bei Flusskilometer 308,8 (Habenhausen) stomauf bis Flusskilometer 361,7 (Dörverden) einschließlich zahlreicher Nebengewässer.

Hafenscheine: Der SFV Bremen e.V. gibt für die Hemelinger Häfen Erlaubnisscheine in begrenzter Stückzahl aus. Der Erlaubnisschei beinhaltet den Aller-, Werra- und Fuldahafen. In diesen Häfen ist der Fischfang nur mit zwei Stockangeln und nur von den befestigten Kajen aus erlaubt. Die Schonzeiten und Mindestmaße gelten wie sie bei der Pacht IV üblich sind. Der Schein kostet 5,00 Euro.

Arbeitsdienstregelung: In unserem Verein müssen zur Erhaltung unserer Gewässer und Gewässerrandstreifen, im Wesentlichen der Bau und die Unterhaltung von Angelstegen, die Befestigung und Pflege von Uferkanten, das Aufstellen von Hinweisschildern, der Fischbesatz und der Bau von Laichhilfen sowie die Prüfung der Gewässergüte durchgeführt werden. Diese Arbeiten werden innerhalb des Vereins satzungsgemäß von der Gewässerschutzgruppe des SFV-Bremen durchgeführt.

Um die Qualität unserer Gewässer weiterhin zu erhalten bzw. zu verbessern und um das Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Verein zu wecken, gilt ab 2010 folgende Regelung: Neue Mitglieder (außer Jugendliche bis 18 Jahren) sollen im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft wahlweise an einem Arbeitseinsatz (ca. 3 bis 4 Stunden) teilnehmen.

 Die Regelung im Einzelnen:

  • Jedes neue Mitglied zahlt bei der Aufnahme in den SFV-Bremen neben 55,00 Euro Aufnahmegebühr sowie eine Abgabe in Höhe von 20,00 Euro.
  • Die zusätzlichen 20,00 Euro werden nach geleistetem Arbeitsdienst zurück gezahlt (die Zurückzahlung erfolgt in bar am Ort des Arbeitsdienstes).
  •  Wer keinen Arbeitsdienst leisten möchte, erhält die 20,00 Euro nicht zurück und werden für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer eingesetzt.